Leistungen der Jagdhaftpflichtversicherung
Wir schützen Sie bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter. Dafür
- sichern wir Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab
- prüfen wir, in welchem Umfang Ihre Schadenersatzpflicht besteht
- zahlen wir den entstandenen Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme
- wehren wir unberechtigte Schadenersatzansprüche ab
- übernehmen wir alle Kosten der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung
Versichert sind zum Beispiel:
- die Durchführung/Veranstaltung von Jagden einschließlich Bewirtung der Teilnehmer
- die Teilnahme an Jagden
- der Dienstherr als beschäftigte Person im Jagdbetrieb oder bei Jagdveranstaltungen (beispielsweise Berufsjäger, Jagdaufseher, Treiber)
- die fahrlässige Überschreitung des besonderen Waffengebrauchs der Forst- und Jagdschutzberechtigten
- die fahrlässige Überschreitung des Notwehrgebrauchs sowie aus vermeintlicher Notwehr in der versicherten Eigenschaft
- das Halten, Führen und Abrichten von bis zu drei Jagdhunden
- die fahrlässige Überschreitung der Befugnis zum Abschießen von Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen (beispielsweise Gehegewild, entlaufene Rinder, Rabenvögel)
- die fahrlässige Überschreitung der Befugnis zum Abschießen von Kaninchen, Tauben und dergleichen in eingezäunten Gebieten
- Personen- und Sachschäden durch in Verkehr bringen (Verkauf, Verschenken, Liefern) von Wild oder Wildbret (Produkthaftung)
- das nicht gewerbsmäßige Wiederladen von Munition
- Jagdhundwelpen bis zu einem Alter von 12 Monaten
- Schäden aus Halten, Abrichten, Ausbilden oder Einsetzen von Beizvögeln und Frettchen zur Jagd
- Schäden aus Einrichten, Besitz, Betrieb und Unterhalt von jagdlichen Einrichtungen (beispielsweise Hochsitze, Jagdhütten, Futterplätze, Fallen)
- das Halten, Besitzen oder Gebrauchen von Wasserfahrzeugen (nicht jedoch Segelboote), Motobooten und Wasserfahrzeugen mit Hilfsmotor
- Auslandsaufenthalte
Versichert sind zum Beispiel nicht:
- Schäden, die Sie vorsätzlich verursachen
- Schäden, die Sie selbst erleiden
- Schmerzensgeldansprüche von Mitversicherten oder Angehörigen, mit denen Sie in häuslicher Gemeinschaft leben
Eine vollständige Aufzählung der Ausschlüsse finden Sie unter Ziffer 4 Ihrer ERGO Jagd-Haftpflichtversicherungsbedingungen.
Sachen kommen in die Jahre und verlieren an Wert
Häufig wird erwartet, dass die beschädigte Sache zum ursprünglichen Kaufpreis erstattet wird. Dies ist nicht der Fall. Denn nach dem Gesetz kann der Geschädigte nur den so genannten Zeitwert verlangen. Dabei wird ein Abzug für Alter und auch Nutzung des Gegenstandes vorgenommen. Der Zeitwert ist der übliche Marktpreis für gebrauchte Sachen.
Lassen Sie uns gemeinsam über den passenden Versicherungsschutz für Sie sprechen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
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ERGO Versicherung AG
Folgende Versicherungen empfehlen wir als Ergänzung zu Ihrer Jagdhaftpflichtversicherung:
Unfallversicherung
Sie bietet Ihnen finanziellen Schutz und schnelle Hilfe bei Unfällen; im Alltag wie auf der Pirsch.
Ich möchte mehr über die Unfallversicherung erfahren.
Privat-Haftpflichtversicherung
Sie hilft finanziell, wenn Forderungen auf Sie zukommen, weil Sie anderen unabsichtlich einen Personen- oder Sachschaden zugefügt haben.
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